Predictive Policing will vorhersagen, wo und von wem Straftaten begangen werden können. Mit einigen Systemen werden lediglich bekannte Methoden digitalisiert, andere Systeme schaffen nie vorher dagewesene Möglichkeiten der Polizeiarbeit. Die Grenzen aller Prognosen setzt das Grundgesetz, etwa durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Rechtsstaatsprinzip und die Gleichheitssätze. Vor diesem Hintergrund fragt der Autor: Welche Grenzen setzt die Verfassung Prognosen im Rahmen des Predictive Policing - und wo ergeben sich aus den neuen Möglichkeiten des Predictive Policing bisher nicht gestellte verfassungsrechtliche Fragen?
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