Die Bedeutung von bürgerschaftlichem Engagement wird in den Sozialwissenschaften seit Jahren diskutiert, in den Rechtswissenschaften hingegen kaum. Dabei ist es gerade die verfassungsrechtliche Einordnung von bürgerschaftlichem Engagement, die im Hinblick auf eine mögliche Förderung von Engagement und der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung ist. An ihr hat sich eine Aufgabenteilung zwischen Staat und Engagierten als Teil der Gesellschaft zu orientieren. Ausgehend von einer Begriffsklärung und der Verortung von bürgerschaftlichem Engagement im Verhältnis von Staat und Gesellschaft werden Verfassungsprinzipien und Grundrechte auf ihre Relevanz in Bezug auf bürgerschaftliches Engagement untersucht, wobei der Engagierte als Grundrechtsträger im Mittelpunkt steht.
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