Die Arbeit beschäftigt sich mit den bisher größten Veränderungen des durch den Gerichtshof gewährten Rechtsschutzsystems. Den klassischen Rechtsschutzverfahren gemäß Art. 220 ff. EGV sind mit den Rechtsschutzverfahren im Bereich Justiz und Inneres nach Art. 68 EGV und Art. 35 EUV weitere Verfahren an die Seite getreten. Hierdurch wird einerseits die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Bereich der dritten Säule durch die Verfahren nach Art. 35 EUV erweitert und ergänzt sowie andererseits durch die in Art. 68 EGV niedergelegten Verfahren variiert. Des Weiteren berücksichtigt die Arbeit die mit dem Vertrag von Nizza verbundene institutionelle Binnenreform des Gerichtshofs. Dabei wird auch auf die weitere Differenzierung der Zuständigkeiten zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht sowie den künftigen gerichtlichen Kammern eingegangen.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno