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Studienarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Theologie - Biblische Theologie, Theologisches Seminar St. Chrischona, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Text werden zwei Kommentare zum Gleichnis vom guten und bösen Knecht aus Mt 24,45-51 und Lk 12,42-46 verglichen. Der erste Kommentar ist der historisch-theologische Kommentar von Gerhard Maier, der andere Kommentar ist das Kompendium der Gleichnisse von Jesus und ist eher historisch-kritisch. Das in dieser Arbeit beschriebene Gleichnis steht in Mt 24,45-51 und Lk 12,42-46. Es handelt sich um ein Gleichnis, welches Jesus zu seinen Jüngern…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Theologie - Biblische Theologie, Theologisches Seminar St. Chrischona, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Text werden zwei Kommentare zum Gleichnis vom guten und bösen Knecht aus Mt 24,45-51 und Lk 12,42-46 verglichen. Der erste Kommentar ist der historisch-theologische Kommentar von Gerhard Maier, der andere Kommentar ist das Kompendium der Gleichnisse von Jesus und ist eher historisch-kritisch. Das in dieser Arbeit beschriebene Gleichnis steht in Mt 24,45-51 und Lk 12,42-46. Es handelt sich um ein Gleichnis, welches Jesus zu seinen Jüngern spricht. Für die Exegese werden 2 verschiedene Kommentare verglichen und gegenübergestellt, das Kompendium der Gleichnisse Jesu und die Historisch-theologische Auslegung des Matthäusevangeliums (HTA). Zimmermann und Gerber gehen im Kompendium von einer Logienquelle Q aus, welche von Gerhard Maier im HTA abgelehnt wird. Deswegen verweise ich bei den Versangaben im Text auf die Stellen aus dem Matthäusevangelium, um Verwechslungen der Verse zu vermeiden. Das Gleichnis im Kompendium wird von Christine Gerber behandelt, im HTA von Gerhard Maier selbst.
Autorenporträt
Markus Giesecke wurde am 15. April 1979 in Regensburg geboren und ist seit 2011 als freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher für die Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch tätig. Für die englische Sprache ist er als Übersetzer vor dem Landgericht Regensburg öffentlich bestellt und allgemein vereidigt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Übersetzung und Beglaubigung von Urkunden, Zeugnissen, rechtlichen Dokumenten, Gerichtsurteilen, Jahresabschlüssen etc.