Das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) regelt in Deutschland die Zulassung, den Vertrieb und die Aufsicht von bestimmten Vermögensanlagen, die nicht unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) fallen - zum Beispiel Nachrangdarlehen, Genussrechte, Direktinvestments und partiarische Darlehen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Kleinanlegern durch Informations- und Prospektpflichten sowie durch die Kontrolle der Emittenten und Anbieter durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das VermAnlG verpflichtet Anbieter u. a. zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts, einer Vermögensanlagen-Informationsbroschüre (VIB) und zur Einhaltung bestimmter Transparenz- und Wohlverhaltensregeln.
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