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Gerichtsentscheidungen sind zu veröffentlichen, um Information, Transparenz und Kontrolle zu ermöglichen. Die Informationstechnologie erlaubt nicht nur eine vollständige Veröffentlichung, sondern benötigt mittlerweile Entscheidungen im sehr großen Umfang als Trainingsdaten für KI-Verfahren. Dennoch besteht ein Mangel an frei verfügbaren Gerichtsentscheidungen, da im Schnitt nur 2,3 % der Entscheidungen veröffentlicht werden. Allerdings ist davor eine umfassende Anonymisierung geboten. Die Rechtspraxis kommt dem Gebot auf Grund einer vorwiegend manuellen Anonymisierung nicht in einem…mehr

Produktbeschreibung
Gerichtsentscheidungen sind zu veröffentlichen, um Information, Transparenz und Kontrolle zu ermöglichen. Die Informationstechnologie erlaubt nicht nur eine vollständige Veröffentlichung, sondern benötigt mittlerweile Entscheidungen im sehr großen Umfang als Trainingsdaten für KI-Verfahren. Dennoch besteht ein Mangel an frei verfügbaren Gerichtsentscheidungen, da im Schnitt nur 2,3 % der Entscheidungen veröffentlicht werden. Allerdings ist davor eine umfassende Anonymisierung geboten. Die Rechtspraxis kommt dem Gebot auf Grund einer vorwiegend manuellen Anonymisierung nicht in einem ausreichenden Umfang nach. Folge ist nicht nur ein Veröffentlichungsdefizit, sondern auch eine unzureichende Anonymisierungsqualität, wie ein De-Anonymisierungsexperiment zeigt. Daraus werden Ableitungen für den Rechtsbegriff der Anonymität und Verbesserungen vorgeschlagen. Um die Anonymisierungsqualität und den Durchsatz zu erhöhen, werden Verfahren der automatischen Anonymisierung mittels KI erläutert.
Autorenporträt
Michael Keuchen studierte Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und absolvierte das Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Nürnberg. Er war als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FAU für den Fachbereich Rechtswissenschaft (PD Dr. Martin Zwickel, Prof. Dr. Axel Adrian) sowie für den Lehrstuhl für Korpus- und Computerlinguistik (Prof. Dr. Stephanie Evert) tätig. In der Zeit arbeitete er promotionsbegleitend in verschiedenen interdisziplinären Projekten zum Themenkomplex 'automatische Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen'. Seit dem Abschluss der Promotion ist er für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit tätig.