Die 1. BImSchV dient dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Luftverunreinigungen. Sie legt technische Anforderungen und Emissionsgrenzwerte für kleine und mittlere Feuerungsanlagen fest - wie z. B. Öl- und Gasheizungen, Holzöfen, Pelletheizungen oder Kaminöfen. Die Verordnung regelt außerdem Messpflichten, Betriebszeiten, Filteranforderungen und Modernisierungspflichten, insbesondere zur Reduktion von Feinstaub, Kohlenmonoxid und Stickoxiden. Ziel der Verordnung ist es, Energie effizient zu nutzen, Emissionen zu senken und die Einhaltung von Luftqualitätszielen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sicherzustellen.
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