Das Luftfahrtpersonalgesetz (LuftPersVG) regelt in Deutschland die Rechte und Pflichten des Luftfahrtpersonals sowie die Organisation der Personalvertretungen innerhalb von Luftfahrtunternehmen. Es dient dazu, die Mitbestimmung und Beteiligung der Beschäftigten in luftfahrtspezifischen Angelegenheiten sicherzustellen.Das Gesetz enthält Bestimmungen zu Themen wie Arbeitszeitregelungen, Sicherheitsstandards, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeitsbedingungen des fliegenden und bodengebundenen Personals. Zudem definiert es die Struktur und Aufgaben der Personalvertretungen, die die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten.
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