Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt in Deutschland die Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Verpackungen, um Umweltbelastungen durch Verpackungsabfälle zu minimieren. Es verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer zur Registrierung und Teilnahme an einem dualen System zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungen. Das Gesetz enthält Vorgaben zur Kennzeichnung von Verpackungen, zum Recycling und zur Vermeidung unnötiger Verpackungen. Ziel des VerpackG ist die Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.
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