Die DDR hat mehrere Anläufe zur Erarbeitung eines Zivilgesetzbuches unternommen, bis schließlich 1976 das Zivilgesetzbuch der DDR in Kraft getreten ist. Vorliegende Darstellung befasst sich mit dem ersten dieser Versuche in den Jahren 1952/53, indem es die Entstehung der Teilentwürfe dokumentiert und kommentiert.
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