Die Arbeit geht der Frage nach, ob aus persönlichen Näheverhältnissen Willensbeeinträchtigungen erwachsen können, welche die beeinträchtigte Partei zur Lösung von dem geschlossenen Vertrag berechtigen. Dazu identifiziert die Arbeit das besondere persönliche Vertrauen, beispielsweise zwischen Familienmitgliedern, und emotionale Abhängigkeit als häufige Ursache einer Willensbeeinträchtigung und erörtert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Lösungsrechts der schwächeren Partei. Dabei werden primär das deutsche und französische Recht sowie die Modellregelungen PECL, DCFR und CESL beleuchtet,…mehr
Die Arbeit geht der Frage nach, ob aus persönlichen Näheverhältnissen Willensbeeinträchtigungen erwachsen können, welche die beeinträchtigte Partei zur Lösung von dem geschlossenen Vertrag berechtigen. Dazu identifiziert die Arbeit das besondere persönliche Vertrauen, beispielsweise zwischen Familienmitgliedern, und emotionale Abhängigkeit als häufige Ursache einer Willensbeeinträchtigung und erörtert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Lösungsrechts der schwächeren Partei. Dabei werden primär das deutsche und französische Recht sowie die Modellregelungen PECL, DCFR und CESL beleuchtet, aber auch Bezüge zum englischen Institut der undue influence hergestellt. Ausgehend von den rechtsvergleichend aufgefundenen Ergebnissen thematisiert die Arbeit zudem, wie das Lösungsrecht wegen eines beziehungsbedingten Willensmangels zu den übrigen Lösungsrechten wegen Willensmängeln im deutschen Recht steht, und entwickelt zur besseren Vergleichbarkeit der Willensmängel ein Stufenmodell.
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Studien zum vergleichenden Privatrecht - Studies in Comparative Private Law 30
Julia Chantrel (geb. Brugger) studierte von 2009 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau und an der Université Montpellier 1 (Frankreich). Von 2015 bis 2017 absolvierte sie den Juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Freiburg. Anschließend war sie Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Freiburg (Direktorin: Prof. Dr. Sonja Meier, LL.M. (London)). Ihre Promotion wurde durch ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. Seit März 2022 ist sie Richterin auf Probe im Landgerichtsbezirk Freiburg im Breisgau.
Inhaltsangabe
Einleitung Tatsächliche und rechtliche Ausgangslage - Ziel der Arbeit - Gang der Darstellung 1. Willensbeeinträchtigung des schwächeren Vertragspartners Tatsächlich gestörte Willensbildung infolge einer beziehungsbedingten Schwäche - Vermutete Schwäche einer Partei innerhalb von bestimmten Beziehungen 2. Unfairer Vertrag als Ergebnis der Willensbeeinflussung Kausalität zwischen Schwächezustand und Vertrag - Unfaire entgeltliche Verträge - Unfaire unentgeltliche Verträge 3. Kenntnis oder vorwerfbare Unkenntnis der stärkeren Partei Kein konkretes Ausnutzungsverhalten erforderlich - Kenntnis oder vorwerfbare Unkenntnis von Schwächelage und Vertragsinhalt 4. Rechtsfolgen der Ausnutzung einer beziehungsbedingten Schwäche Eigentumsrechtliche Situation nach dem Abschluss des nichtigen oder vernichtbaren Vertrages - Lage bei bereits erbrachter Leistung der schwächeren Partei - Leistungsverweigerungsrecht der ausgenutzten Partei
Einleitung Tatsächliche und rechtliche Ausgangslage - Ziel der Arbeit - Gang der Darstellung 1. Willensbeeinträchtigung des schwächeren Vertragspartners Tatsächlich gestörte Willensbildung infolge einer beziehungsbedingten Schwäche - Vermutete Schwäche einer Partei innerhalb von bestimmten Beziehungen 2. Unfairer Vertrag als Ergebnis der Willensbeeinflussung Kausalität zwischen Schwächezustand und Vertrag - Unfaire entgeltliche Verträge - Unfaire unentgeltliche Verträge 3. Kenntnis oder vorwerfbare Unkenntnis der stärkeren Partei Kein konkretes Ausnutzungsverhalten erforderlich - Kenntnis oder vorwerfbare Unkenntnis von Schwächelage und Vertragsinhalt 4. Rechtsfolgen der Ausnutzung einer beziehungsbedingten Schwäche Eigentumsrechtliche Situation nach dem Abschluss des nichtigen oder vernichtbaren Vertrages - Lage bei bereits erbrachter Leistung der schwächeren Partei - Leistungsverweigerungsrecht der ausgenutzten Partei
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