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Die DSM-Richtlinie war in der Gesellschaft und der Rechtslehre berüchtigt: Artikel 14, der in § 68 UrhG seine deutsche Umsetzung fand, blieb indes eine rechtliche Randnotiz. Er verwehrt Vervielfältigungen gemeinfreier Werke visueller Kunst den Schutz verwandter Schutzrechte. Die Untersuchung legt dabei erstens den neuen Gattungsbegriff der visuellen Kunst aus und analysiert die großen Gemeinsamkeiten und kleineren Unterschiede zu den Werkarten der bildenden Künste und des visuellen Werks. Zweitens legt sie dar, warum zuvorderst Museen es schwieriger haben werden, weiterhin visuelle Kunst in…mehr

Produktbeschreibung
Die DSM-Richtlinie war in der Gesellschaft und der Rechtslehre berüchtigt: Artikel 14, der in § 68 UrhG seine deutsche Umsetzung fand, blieb indes eine rechtliche Randnotiz. Er verwehrt Vervielfältigungen gemeinfreier Werke visueller Kunst den Schutz verwandter Schutzrechte. Die Untersuchung legt dabei erstens den neuen Gattungsbegriff der visuellen Kunst aus und analysiert die großen Gemeinsamkeiten und kleineren Unterschiede zu den Werkarten der bildenden Künste und des visuellen Werks. Zweitens legt sie dar, warum zuvorderst Museen es schwieriger haben werden, weiterhin visuelle Kunst in ihren Räumen vor Nutzungen Dritter zu schützen - zeigt aber auch Lösungsansätze. Drittens wird begründet, warum Artikel 14 mit den Unionsgrundrechten auf Eigentum und Gleichbehandlung unvereinbar ist. Damit liefert diese Untersuchung einen neuen Beitrag zu der seit Einführung eines Urheberrechts schwelenden Auseinandersetzung zwischen Gemeinfreiheit und Urheberrecht.
Autorenporträt
Pascal Ebel studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin. Nach Beendigung seiner Studien mit dem Schwerpunkt im Geistigen Eigentum sowie im Persönlichkeitsrecht und Abschluss des Ersten Staatsexamens war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Boutique für öffentliches Wirtschaftsrecht und auch in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig sowie zuletzt beratend in einem Digitalunternehmen. Begleitend verfasste er seine Dissertation unter der Ägide von Prof. Dr. Eva Inés Obergfell. Gegenwärtig leistet er sein Referendariat in Berlin.