Die BeamtVwV (Verwaltungsvorschrift für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg) ist eine zentrale Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur praktischen Umsetzung des Landesbeamtengesetzes (LBG). Sie dient der einheitlichen Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften und regelt unter anderem die Begründung des Beamtenverhältnisses, Probezeit, Ernennung, Versetzung, Abordnung, Beförderung, Disziplinarmaßnahmen, Urlaub, Sonderurlaub sowie die Führung von Personalakten. Die BeamtVwV stellt sicher, dass die Verwaltungsvorschriften des Landes einheitlich und rechtssicher angewendet werden.
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