Vor dem Hintergrund der Diskussion um Strategien für eine wirksame Bekämpfung der sogenannten Organisierten Kriminalität gewinnen neugeschaffene Befugnisse der Polizei zur Informationserhebung auch im Vorfeld einer Gefahr zunehmend an Bedeutung. Die Verfasserin beleuchtet die historischen Hintergründe und weist anhand einer systematischen Analyse des Gefahrenbegriffs nach, daß Vorfeldermittlungen in die Systematik des Polizeirechts einzuordnen sind. Aufgezeigt werden die notwendigen tatbestandlichen Beschränkungen sowie auch die verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Form polizeilicher Informationserhebung.
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