Das Wärmeplanungsgesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für die strategische Planung und Optimierung der Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene. Es verpflichtet Gemeinden dazu, einen integrierten Wärmeplan zu entwickeln, der den gezielten Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduzierung von CO2-Emissionen berücksichtigt. Ziel ist es, eine nachhaltige, wirtschaftliche und umweltfreundliche Wärmeversorgung zu gewährleisten, die sowohl Versorgungssicherheit als auch Energiepreisstabilität fördert. Das Gesetz unterstützt die koordinierte Planung von Wärmeerzeugungsanlagen und -netzen und trägt damit zur Erreichung der nationalen Klimaziele bei.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno







