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Die strafzwecktheoretische Untersuchung überprüft, ob und inwiefern der Angeklagte wahlweise wegen verschiedener Delikte verurteilt werden darf. Der Arbeit liegt die Überlegung zugrunde, dass sich die richterliche Überzeugung iSd. § 261 StPO für den Fall, dass sie sich alternativ auf zwei Delikte bezieht, hilfsweise auf diejenigen Umstände stützen darf, die aus Sicht der Strafzwecktheorien jeweils dazu geeignet sind, ihren Legitimationsgegenstand - bestehend aus Strafgrund und Strafzumessung - zu begründen. Sieht sich das Gericht außerstande, eine Überzeugung hinsichtlich eines konkreten…mehr

Produktbeschreibung
Die strafzwecktheoretische Untersuchung überprüft, ob und inwiefern der Angeklagte wahlweise wegen verschiedener Delikte verurteilt werden darf. Der Arbeit liegt die Überlegung zugrunde, dass sich die richterliche Überzeugung iSd. § 261 StPO für den Fall, dass sie sich alternativ auf zwei Delikte bezieht, hilfsweise auf diejenigen Umstände stützen darf, die aus Sicht der Strafzwecktheorien jeweils dazu geeignet sind, ihren Legitimationsgegenstand - bestehend aus Strafgrund und Strafzumessung - zu begründen. Sieht sich das Gericht außerstande, eine Überzeugung hinsichtlich eines konkreten Delikts zu bilden, ist es ausreichend, aber auch erforderlich, wenn es subsidiär eine eindeutige Feststellung hinsichtlich der maßgeblichen strafbegründungs- und strafzumessungsrelevanten Umstände trifft. Da die strafzweckspezifischen Umstände stets eindeutig feststellbar sind, ist der Angeklagte im Ergebnis - entgegen der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur -, nicht nur dann wahlweise zu verurteilen, wenn die alternierenden Delikte rechtsethisch und psychologisch vergleichbar sind, sondern stets wahlweise zu verurteilen.
Autorenporträt
Lennart Stieger-Greger studierte von 2014-2019 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach dem Abschluss des Ersten Juristischen Staatsprüfung war er von 2019-2023 als wissenschaftlicher Mitarbeiter promotionsbegleitend am Institut für Kriminalwissenschaften am Lehrstuhl von Prof. Dr. Andreas Hoyer an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel tätig. Das Referendariat absolvierte er von 2022-2024 im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Seit 2024 ist er als Rechtsanwalt in Hamburg tätig.