Die Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVGWO) vom 24. Oktober 2023 regelt die Vorbereitung und Durchführung der Personalratswahlen in Hessen. Sie legt fest, dass der Wahlvorstand rechtzeitig vor den Wahlen bestellt wird und für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich ist. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Erstellung der Wählerlisten und die Organisation des Wahlverfahrens. Die HPVGWO definiert zudem die Anforderungen an Wahlvorschläge, die entweder von Beschäftigten oder Gewerkschaften eingereicht werden können. Diese Vorschläge müssen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen, um zur Wahl zugelassen zu werden.
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