Die postmoderne Rechtstheorie zeigt in unerbittlicher Konsequenz, dass Sprache nicht ber sich selbst hinausweisen kann, weshalb die Bedeutung des Gesetzes, der Normzweck oder die Rechtsprinzipien als Gegenst nde des Rechtsdiskurses und Ma stab f r die Vertretbarkeit juristischer Aussagen unverf gbar sind. Dieser Essay untersucht die Auswirkungen des dahinter stehenden Sprach- und Erkenntnismodells auf den f r das moderne Recht unverzichtbaren Anspruch, vern nftige Gr nde f r rechtliche Entscheidungen zu liefern. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dem Recht ein historisches Vokabular zu Grunde liegt, das ebenso kontingent ist wie die dar ber vermittelten Inhalte und Begr ndungen. Skeptizismus ist indes unangebracht. Der Rechtsdiskurs kontrolliert sich nach eigenrationalen Ma st ben selbst. Der Verzicht auf objektive Begr ndungsma st be erm glicht die substantielle Diskussion von hard cases im Kontext eines aufgekl rt-humanistischen Rechts- und Gesellschaftsmodells.
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