Die Unantastbarkeit menschlichen Lebens ist zentrales Element der Menschenrechte. Rechtsnormen allein garantieren aber nicht den Schutz menschlichen Lebens. Die Menschenrechte selbst sind das Ergebnis eines langen Kampfes. Für Menschen, die sich nicht selbst vertreten konnten, wurde dieser Kampf von anderen geführt, die sich zu ihrem Anwalt gemacht haben. Gegenwärtig erleben wir, wie die Unantastbarkeit menschlichen Lebens - mit Beeinträchtigungen - immer mehr in Frage gestellt wird: durch bio-medizinische Möglichkeiten und durch Diskussionen darüber, 'ab wann' und 'wann nicht mehr'…mehr
Die Unantastbarkeit menschlichen Lebens ist zentrales Element der Menschenrechte. Rechtsnormen allein garantieren aber nicht den Schutz menschlichen Lebens. Die Menschenrechte selbst sind das Ergebnis eines langen Kampfes. Für Menschen, die sich nicht selbst vertreten konnten, wurde dieser Kampf von anderen geführt, die sich zu ihrem Anwalt gemacht haben. Gegenwärtig erleben wir, wie die Unantastbarkeit menschlichen Lebens - mit Beeinträchtigungen - immer mehr in Frage gestellt wird: durch bio-medizinische Möglichkeiten und durch Diskussionen darüber, 'ab wann' und 'wann nicht mehr' menschliches Leben als unantastbar gelten soll. Beispielhaft für diese Überlegungen ist der praktisch-ethische Entwurf Peter Singers, der menschlichem Leben eine andere Bedeutung gibt, indem er zwischen "Mensch"- und "Person"-Sein unterscheidet. Inwieweit werden die Thesen Singers in der heutigen Gesellschaft bereits praktiziert? Neben der Analyse der Rezeption der Thesen Singers steht in der vorliegenden Untersuchung die Frage im Mittelpunkt, wer heute zur Anwaltschaft bereit ist, wenn wieder darüber diskutiert wird, "ob manche Menschen mehr zu schützen seien als andere".
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Autorenporträt
Martina Ahmann, Dr. theol., geb. 1964, Studium der Katholischen Theologie (Diplom), Geschichte und Erziehungswissenschaften (I. Staatsexamen für die Sekundarstufen II und I) in Münster, hält Vorträge und Fortbildungen.
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