Die Wehrdisziplinarordnung (WDO) regelt in Deutschland das Disziplinarrecht der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Sie bestimmt, wie bei Dienstvergehen vorzugehen ist, welche Disziplinarmaßnahmen möglich sind - etwa Verweise, Disziplinarbußen oder Dienstgradherabsetzungen - und wie das Verfahren vor den Wehrdienstgerichten abläuft. Die WDO soll sicherstellen, dass Disziplin in der Bundeswehr gewahrt bleibt und Verstöße gegen die soldatischen Pflichten rechtssicher geahndet werden können.
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