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Im Jahr 1972, also vor genau 40 Jahren, trat die Welterbekonvention der UNESCO in Kraft, ein sehr bekanntes und extrem wirkungsvolles Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Der Kerngedanke dieser Konvention ist, dass herausragende Kulturstätten und großartige Naturlandschaften dieser Erde ideeller Besitz der gesamten Menschheit sind. Diesen besonderen Schutz genießt die sog. Konstantinbasilika in Trier seit 1986 als Teil des UNESCO-Welterbes "Römische Baudenkmäler, Dom und Liebfrauenkirche in Trier".

Produktbeschreibung
Im Jahr 1972, also vor genau 40 Jahren, trat die Welterbekonvention der UNESCO in Kraft, ein sehr bekanntes und extrem wirkungsvolles Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Der Kerngedanke dieser Konvention ist, dass herausragende Kulturstätten und großartige Naturlandschaften dieser Erde ideeller Besitz der gesamten Menschheit sind. Diesen besonderen Schutz genießt die sog. Konstantinbasilika in Trier seit 1986 als Teil des UNESCO-Welterbes "Römische Baudenkmäler, Dom und Liebfrauenkirche in Trier".