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Die Werksbesichtigung Albin Eser enthält Vorträge der ersten »Würzburger Werksbesichtigung«, mitsamt einer ausführlichen Entgegnung Esers, die er kurz vor seinem Tod noch fertigstellen konnte. Dass Strafrechtswissenschaft dennoch mehr als nur Strafrechtsdogmatik ist, zeigen die hier abgedruckten Beiträge, die die Breite von Esers Werk bei Weitem nicht ausschöpfen, vielleicht aber doch einen Eindruck vermitteln von der Originalität und Innovationskraft eines der wichtigsten Repräsentanten der zeitgenössischen deutschen und internationalen Strafrechtswissenschaft. Neben seiner persönlichen…mehr

Produktbeschreibung
Die Werksbesichtigung Albin Eser enthält Vorträge der ersten »Würzburger Werksbesichtigung«, mitsamt einer ausführlichen Entgegnung Esers, die er kurz vor seinem Tod noch fertigstellen konnte. Dass Strafrechtswissenschaft dennoch mehr als nur Strafrechtsdogmatik ist, zeigen die hier abgedruckten Beiträge, die die Breite von Esers Werk bei Weitem nicht ausschöpfen, vielleicht aber doch einen Eindruck vermitteln von der Originalität und Innovationskraft eines der wichtigsten Repräsentanten der zeitgenössischen deutschen und internationalen Strafrechtswissenschaft.
Neben seiner persönlichen Würdigung soll die Werksbesichtigung auch einen genuinen Beitrag zur Strafrechtswissenschaft leisten. Sie ergänzt damit die bislang in drei Bänden erschienen »Selbstdarstellungen« einflussreicher Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler durch eine stärker theoretische Perspektive. Ziel ist die konstruktive Weiterentwicklung einzelner Themen.
Autorenporträt
Eric Hilgendorf habilitierte sich 1996 in Tübingen mit einer Arbeit über die Abgrenzung von Tatsachenaussagen und Werturteilen am Beispiel des Betrugstatbestands. 1997 wurde er zum Professor für Strafrecht und Nebengebiete in Konstanz ernannt. Seit 2001 ist Hilgendorf Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg. Zu seinen Hauptarbeitsgebieten gehören das Technikrecht, insbesondere das Computer- und Internetstrafrecht, das Medizinstrafrecht sowie die juristische Grundlagenforschung. Weitere Hinweise sind zu finden unter www.rechtstheorie.de.