Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) regelt in Deutschland den Erwerb von Wertpapieren und Übernahmeangebote bei börsennotierten Unternehmen. Es zielt darauf ab, den Schutz aller Aktionäre sicherzustellen, indem es klare Vorgaben für Übernahmeangebote, Pflichtangebote und Informationspflichten definiert. Das Gesetz legt unter anderem Schwellenwerte fest, ab denen ein Pflichtangebot an alle Aktionäre erfolgen muss, und sorgt so für Transparenz und Gleichbehandlung im Übernahmeverfahren. Ziel ist es, einen fairen und geordneten Ablauf bei Unternehmenskontrollwechseln zu gewährleisten und Marktmissbrauch zu verhindern.
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