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Der schillernde Begriff "Pandektistik" wird meist in pejorativem Sinn als Beschreibung für eine Rechtswissenschaft verwendet, von der es sich abzugrenzen gilt. Dabei spielt Jherings 1884 vehement einsetzende Kritik an einer nur-logischen, haarspalterischen, weltfremden "Begriffsjurisprudenz" der Pandektistik eine erhebliche Rolle. Wir wissen inzwischen, dass diese Kritik stark überspitzt, teilweise unrichtig war. Die Tagung brachte die beiden bis heute meist getrennt zu diesen Zusammenhängen forschenden Rechtshistorikergruppen, die eher dogmatisch und dogmengeschichtlich auf die…mehr

Produktbeschreibung
Der schillernde Begriff "Pandektistik" wird meist in pejorativem Sinn als Beschreibung für eine Rechtswissenschaft verwendet, von der es sich abzugrenzen gilt. Dabei spielt Jherings 1884 vehement einsetzende Kritik an einer nur-logischen, haarspalterischen, weltfremden "Begriffsjurisprudenz" der Pandektistik eine erhebliche Rolle. Wir wissen inzwischen, dass diese Kritik stark überspitzt, teilweise unrichtig war. Die Tagung brachte die beiden bis heute meist getrennt zu diesen Zusammenhängen forschenden Rechtshistorikergruppen, die eher dogmatisch und dogmengeschichtlich auf die Pandektenwissenschaft blickenden "Romanisten" und die eher wissenschaftsgeschichtlich dem gleichen Gegenstand zugewandten "Germanisten" erstmals in einer Tagung gezielt in ein Gespräch über diesen Befund. Die entstandenen Beiträge verstehen sich als Bausteine zu einer neuen Sichtweise auf die Pandektenwissenschaft des 19. Jahrhunderts.
Autorenporträt
ist Direktor des Instituts für Neuere Privatrechtsgeschichte, Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte, Universität zu Köln.

ist Professor für Deutsche Rechtsgeschichte, Neuere Privatrechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität Hamburg.

war ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an den Universitäten Passau und Köln sowie Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Köln.