Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) regelt in Deutschland die Planung, Ausschreibung und den Betrieb von Offshore-Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und im Küstenmeer. Ziel ist es, die Nutzung der Windenergie auf See zu fördern, den Ausbau geordnet zu steuern und die Klimaziele der Bundesregierung zu unterstützen. Das WindSeeG enthält Vorschriften zur Flächenplanung, Netzanbindung, Genehmigung und Vergabe von Offshore-Windprojekten. Es soll den Wettbewerb im Offshore-Bereich stärken, indem Projekte über Ausschreibungen vergeben werden. Zudem setzt es Schutzmaßnahmen für Umwelt und Schifffahrt fest.
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