Das Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) regelt die Rahmenbedingungen für das Wohnen und die Betreuung älterer, pflegebedürftiger sowie behinderter Menschen in NRW. Es stellt Anforderungen an stationäre Pflegeeinrichtungen, betreute Wohngemeinschaften und andere Wohnformen, um die Würde, Selbstbestimmung und Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern. Zudem enthält das Gesetz Vorschriften zur Qualitätskontrolle, zum Schutz vor Vernachlässigung und zur Aufsicht durch die WTG-Behörden. Ziel ist es, angemessene Wohn- und Betreuungsverhältnisse sicherzustellen und die Rechte der betroffenen Personen zu stärken.
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