Zum Werk:
Der WEG-Kommentar von Weitnauer war unter den beiden führenden großen Kommentaren stets derjenige, der sich stärker an den strikten Grundsätzen des BGB-Sachenrechts orientierte. Unter diesem Aspekt hat er die nach wie vor umfangmäßig dominierende Rechtsprechung der Amtsgerichte (die in erster Instanz ausschließlich zuständig sind), die Rechtsprechung der Landgerichte (als Rechtsbeschwerde-Instanz) und die der Obergerichte (unter denen vor allem das Kammergericht, das BayObLG und der BGH zu nennen sind) in besonderer Weise verarbeitet. Der "Weitnauer" war bis zur 8. Auflage wegen seiner klaren juristischen Diktion und seiner Entscheidungsfreudigkeit in Grenzfällen vor allem bei Rechtsanwälten beliebt: Diesem Anspruch soll die 9. Auflage - mit verstärkter Autorenschaft - erneut gerecht werden.
Der WEG-Kommentar von Weitnauer war unter den beiden führenden großen Kommentaren stets derjenige, der sich stärker an den strikten Grundsätzen des BGB-Sachenrechts orientierte. Unter diesem Aspekt hat er die nach wie vor umfangmäßig dominierende Rechtsprechung der Amtsgerichte (die in erster Instanz ausschließlich zuständig sind), die Rechtsprechung der Landgerichte (als Rechtsbeschwerde-Instanz) und die der Obergerichte (unter denen vor allem das Kammergericht, das BayObLG und der BGH zu nennen sind) in besonderer Weise verarbeitet. Der "Weitnauer" war bis zur 8. Auflage wegen seiner klaren juristischen Diktion und seiner Entscheidungsfreudigkeit in Grenzfällen vor allem bei Rechtsanwälten beliebt: Diesem Anspruch soll die 9. Auflage - mit verstärkter Autorenschaft - erneut gerecht werden.
