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»Nichts ist so beständig wie der Wandel.« Diese Aussage von Heraklit gilt auch für den Krieg, der sich von einem Kampf »Mann gegen Mann« gewandelt hat hin zu modernen Militäroperationen mit zunehmend automatisierten Vorgängen und einer stetig wachsenden Distanz zwischen den Konfliktparteien. Dieser Wandel gilt in besonderem Maße für den Luftkrieg. Zugleich werden in modernen Luftkriegen jedoch steigende zivile Opferzahlen beklagt.
Die Arbeit gibt eine Antwort auf die Frage, ob das tradierte humanitäre Völkerrecht im Lichte des Wandels des Krieges durch moderne Technologien noch einen
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Produktbeschreibung
»Nichts ist so beständig wie der Wandel.« Diese Aussage von Heraklit gilt auch für den Krieg, der sich von einem Kampf »Mann gegen Mann« gewandelt hat hin zu modernen Militäroperationen mit zunehmend automatisierten Vorgängen und einer stetig wachsenden Distanz zwischen den Konfliktparteien. Dieser Wandel gilt in besonderem Maße für den Luftkrieg. Zugleich werden in modernen Luftkriegen jedoch steigende zivile Opferzahlen beklagt.

Die Arbeit gibt eine Antwort auf die Frage, ob das tradierte humanitäre Völkerrecht im Lichte des Wandels des Krieges durch moderne Technologien noch einen hinreichenden Schutz der Zivilbevölkerung gewährleistet. Sie beinhaltet eine umfassende Untersuchung des auf den Luftkrieg anwendbaren Rechts und behandelt aktuelle Herausforderungen des Rechts in Bezug auf den Schutz von Zivilpersonen. Ferner analysiert die Arbeit vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen umfassend die Aktualität, Angemessenheit und Bedeutung der bestehenden Regelungen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Olivia Barth studierte Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) sowie der Humboldt-Universität zu Berlin mit Schwerpunkt im Europa- und Völkerrecht. Promotionsbegleitend arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in mehreren internationalen Wirtschaftskanzleien und absolvierte einen Forschungsaufenthalt im NATO-Hauptquartier in Brüssel. Ihr Rechtsreferendariat verrichtete sie mit Stationen in Düsseldorf, Bonn und London. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsanwältin in Düsseldorf ist sie seit 2018 als Staatsanwältin im Bereich der Wirtschaftskriminalität in Duisburg tätig.