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Der vorliegende Band entstand im Kontext des DFG-geförderten Forschungsprojekts "Zivilrechtskultur in der DDR".
Die Lösung von Konflikten ist in jeder Gesellschaft, auch in einer modernen - moderaten Diktatur wie der DDR, eng mit Traditionen, Wertvorstellungen und politischen Vorgaben verbunden. Handelte es sich um das Zivilrecht einer Diktatur, eines totalitären Staates oder eines Doppelstaates? Oder war es ganz einfach das qualitativ etwas andere sozialistische Recht, das von politischen Materien abgesehen, die Funktionen erfüllte, die der Justiz in einem modernen Staat beigemessen…mehr

Produktbeschreibung
Der vorliegende Band entstand im Kontext des DFG-geförderten Forschungsprojekts "Zivilrechtskultur in der DDR".

Die Lösung von Konflikten ist in jeder Gesellschaft, auch in einer modernen - moderaten Diktatur wie der DDR, eng mit Traditionen, Wertvorstellungen und politischen Vorgaben verbunden. Handelte es sich um das Zivilrecht einer Diktatur, eines totalitären Staates oder eines Doppelstaates? Oder war es ganz einfach das qualitativ etwas andere sozialistische Recht, das von politischen Materien abgesehen, die Funktionen erfüllte, die der Justiz in einem modernen Staat beigemessen werden. War es ein Recht, das den Bedürfnissen einer zunehmend entdifferenzierten Gesellschaft offenbar genügte?

Gab es eine "Normalität" von Konflikten und ihrer Lösungen in der DDR? War das - politische - Strafrecht böse, aber das Zivilrecht eine Insel der Reinheit? Wirkte sich die Ideologie in der Zivilrechtspraxis aus? Aufzeigen kann man deren Wirkung bei der Erziehungsfunktion des gesamten Rechts. Statistik genügt nicht, eine genaue Betrachtung des Umfelds war erforderlich.

Der vorliegende Band 1, der demnächst erscheinende Band 2 sowie der Tagungsband "Normalität oder Herrschaft" haben es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen der Justiz in der DDR darzustellen. Sie wollen klären, wo das Personal der Gerechtigkeit herkam, wie der Rechtsstab sich rekrutierte und beeinflußt wurde, wie sich das Zivilrecht innerhalb und außerhalb von Gerichtsverfahren verwirklichte, welche Vorstellung von Konflikten der Prozeßtheorie und -praxis der DDR zugrundelag. So sollte beispielsweise durch das Eingabenwesen, das Gnade statt Recht gewährte, ein Teil des zivilrechtlichen Konfliktpotentials außergerichtlich beigelegt werden.

Dabei werden auch - wiewohl wenig hervorgehoben - die Gefahren des DDR-Zivilrechts und ihres Prozesses deutlich: Eingriffe des Staates in Recht und Prozeß waren jederzeit möglich. Die freiheitsbewahrende Funktion des Rechts, ihr Kernbereich, war unterentwickelt.
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Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Friedrich-Christian Schroeder begrüßt das Erscheinen dieses Bandes ausdrücklich und bescheinigt ihm "zahlreiche wertvolle Erkenntnisse zum Funktionieren des Zivilrechtssystems der DDR". Bedauerlich findet er lediglich, dass das sowjetische Zivilrecht nicht berücksichtigt wurde, obwohl dies seiner Ansicht nach ein interessanter und wichtiger Aspekt gewesen wäre. Schroeder geht in seiner Rezension auf zahlreiche der hier zusammengestellten Beiträge im Einzelnen ein, wobei er kurz und knapp die Stärken (und Schwächen) der Texte herauskristallisiert. So hebt er beispielsweise die Untersuchung des Herausgebers darüber hervor, weshalb die Anzahl der Zivilprozesse in der DDR vergleichsweise niedrig war: So hätten staatlichen Gläubiger (z. B. Vermieter) die staatlichen Arbeitgeber veranlasst, die Schuldner zur Begleichung zu bewegen oder aber Betriebskollektive bei Fragen der Ehescheidung eine "klärende" Rolle gespielt. Insgesamt lobt Schroeder die Ausarbeitung statistischen Materials und die Aktenauswertung, die eine stärkere Objektivität im Umgang mit diesem Thema ermöglichten als dies bis dahin der Fall war.

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