Das Zollfahndungsdienstgesetz (ZfDG) regelt die Aufgaben, Befugnisse und Organisation des Zollfahndungsdienstes in Deutschland. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Ermittlungsarbeit des Zolls im Bereich der Steuerstraftaten, insbesondere bei der Bekämpfung von Schmuggel, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität. Das Gesetz ergänzt die Abgabenordnung und das Strafprozessrecht um spezielle Eingriffs- und Ermittlungsbefugnisse für die Zollfahndung.
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