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Die Rechtswissenschaft als Einzelwissenschaft unterscheidet sich qualitativ von anderen Sozialwissenschaften, da sie als einzige komplett normativen Charakter trägt. So spielen gerade Normen eine essentielle Rolle in der Rechtswissenschaft. Essentiell für jede menschliche Gesellschaft ist ein System von Regeln, ein wie auch immer geartetes Rechtssystem, in späteren Epochen der menschlichen Frühgeschichte dann auch eines Staatsgebildes. Wie ein solches System entstanden sein könnte, hat Friedrich Engels in seiner Abhandlung "Zur Wohnungsfrage" 1872 beschrieben: "Auf einer gewissen, sehr…mehr

Produktbeschreibung
Die Rechtswissenschaft als Einzelwissenschaft unterscheidet sich qualitativ von anderen Sozialwissenschaften, da sie als einzige komplett normativen Charakter trägt. So spielen gerade Normen eine essentielle Rolle in der Rechtswissenschaft. Essentiell für jede menschliche Gesellschaft ist ein System von Regeln, ein wie auch immer geartetes Rechtssystem, in späteren Epochen der menschlichen Frühgeschichte dann auch eines Staatsgebildes. Wie ein solches System entstanden sein könnte, hat Friedrich Engels in seiner Abhandlung "Zur Wohnungsfrage" 1872 beschrieben: "Auf einer gewissen, sehr ursprünglichen Entwicklungsstufe der Gesellschaft stellt sich das Bedürfnis ein, die täglich wiederkehrenden Akte der Produktion, der Verteilung und des Austausches der Produkte unter eine gemeinsame Regel zu fassen, dafür zu sorgen, daß der einzelne sich den gemeinsamen Bedingungen der Produktion und des Austausches unterwirft. Diese Regel, zuerst Sitte, wird bald Gesetz. Mit dem Gesetz entstehn notwendig Organe, die mit seiner Aufrechterhaltung betraut sind - die öffentliche Gewalt, der Staat. Mit der weitern gesellschaftlichen Entwicklung bildet sich das Gesetz fort zu einer mehr oder weniger um-fangreichen Gesetzgebung." In diesem Buch, sozusagen als Fortsetzung des Themas Zufall, Gesetz, Kausalität in Band 1, werden hauptsächlich die mögliche Rolle des Kausalitätsprinzips in der Rechtswissenschaft und allgemeine Aspekte der Theorie menschlichen Handelns erörtert. Von besonderem Interesse sind sogenannte Eignungsdelikte, die geeignet sind, Schaden anzurichten, wobei man als Verursacher auch dann bestraft wird, wenn ein solcher Schaden nicht eintritt. Beispiele sind: Alkohol im Straßenverkehr, Auschwitzlüge, Stalking, Manipulation des Finanzmarktes und andere. Zum Schluss werden die allgemeinen Zusammenhänge zwischen Recht, Gesetz und den materiellen Lebensbedingungen der Menschen erörtert.
Autorenporträt
Dr. Peter Michael Kaiser (*1944 in Dresden) hat nach seinem Chemiestudium mehr als 10 Jahre als Biochemiker Enzymmechanismen und Strukturprinzipien von Ribonucleinsäuren an den Universitäten Marburg und Münster erforscht. Während des Studiums hat er jeweils einige Semester Politik, Soziologie und Psychologie studiert. Anschließend an eine 9-jährige Assistenzprofessur arbeitete er 11 Jahre in der pharmazeutischen Industrie und hat zahlreiche klinische Studien geplant und durchgeführt. Die dabei geprüften Präparate wurden alle erfolgreich zugelassen. Seit 1993 ist er zunächst als selbständiger Auditor in der klinischen Forschung weltweit und dann zusätzlich als Experte für Qualitätsmanagement in der pharmazeutischen und Medizinprodukte-Industrie in Europa bis heute tätig. Dr. Kaiser hat die Ethikkommission an der Universität Witten/Herdecke in den 1990er Jahren mitgegründet, bei der alle klinischen Studien in deren Einflussbereich zugelassen werden müssen. Daneben hat er sich praktisch sein Leben lang mit philosophischen und juristischen Problemen auseinandergesetzt, die die Ergebnisse naturwissenschaftlicher Forschung aufgeworfen werden.