Wie keine andere Rechtsmaterie ist das Familienrecht einem stetigen gesellschaftlichen Wandel unterworfen. Die Ehe verliert zunehmend ihre Exklusivität als Form des Zusammenlebens; dem steht ein deutlicher Anstieg nichtehelicher Lebensgemeinschaften gegenüber. Dessen ungeachtet ist der deutsche Gesetzgeber bisher untätig geblieben und hat die Lösung der praktischen Probleme weitestgehend den Gerichten überlassen. Hingegen erkennt die spanische Rechtsordnung die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Familie an. In einer vergleichenden Betrachtung werden die Stärken und Schwächen beider Lösungsansätze herausgearbeitet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, inwieweit die spanischen Lösungen auf bestehende Regelungslücken im deutschen Recht übertragen werden können.
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