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Das Institut der gewillkürten Prozessstandschaft tauchte bereits um die Jahrhundertwende in der Rechtsprechung des Reichsgerichts auf. Der Streit über die Voraussetzungen dieses Rechtsinstituts ist bis heute nicht beigelegt. Die Frage, welcher Art das vom Prozessführungsbefugten geforderte, eigene rechtliche Interesse am Prozess sein muss, ist nach wie vor umstritten. Sie wird auch von der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet. Ziel der Arbeit ist es, die Funktion des rechtlichen Interesses darzustellen. Die Analyse des Begriffs im System der Zivilprozessordnung und der auftretenden…mehr

Produktbeschreibung
Das Institut der gewillkürten Prozessstandschaft tauchte bereits um die Jahrhundertwende in der Rechtsprechung des Reichsgerichts auf. Der Streit über die Voraussetzungen dieses Rechtsinstituts ist bis heute nicht beigelegt. Die Frage, welcher Art das vom Prozessführungsbefugten geforderte, eigene rechtliche Interesse am Prozess sein muss, ist nach wie vor umstritten. Sie wird auch von der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet. Ziel der Arbeit ist es, die Funktion des rechtlichen Interesses darzustellen. Die Analyse des Begriffs im System der Zivilprozessordnung und der auftretenden Fallgestaltungen zeigt, dass durch Auslegung der zivilprozessualen Normen ausreichender Schutz vor unberechtigten Klagen erreicht wird. Ein eigenes rechtliches Interesse beim Prozessstandschafter ist entbehrlich.
Autorenporträt
Die Autorin: Elisabeth Kurzweil, geboren 1957, ist Vorsitzende Richterin am Landgericht München I. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München trat sie in den Staatsdienst ein. Sie war mit verschiedenen Aufgaben als Richterin und Staatsanwältin befasst und betreut derzeit eine Kammer für Handelssachen. Seit 2005 arbeitet sie zusätzlich als Wirtschaftsmediatorin.