Das KVLG 1989 stellt sicher, dass Landwirte und ihre Familien sozial abgesichert sind - unabhängig von der Betriebsgröße. Es regelt Beitragspflichten, Versicherungsumfang und Zuständigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK). Ziel ist eine angepasste Absicherung der besonderen Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft.
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