Zwingenden Angehörigenschutz gewährleistet das deutsche Erbrecht durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkömmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers steht als "Pflichtteil" die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für diese bedarfsunabhängige Beschränkung der Testierfreiheit gibt es keine überzeugenden Gründe. Das vorgestellte Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit zu stärken und deshalb die nächsten…mehr
Zwingenden Angehörigenschutz gewährleistet das deutsche Erbrecht durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkömmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers steht als "Pflichtteil" die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für diese bedarfsunabhängige Beschränkung der Testierfreiheit gibt es keine überzeugenden Gründe. Das vorgestellte Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit zu stärken und deshalb die nächsten Angehörigen des Erblassers nur dann zu schützen, wenn sie eines solchen Schutzes tatsächlich bedürfen. Soweit ein solches Schutzbedürfnis allerdings besteht, soll es so weit wie möglich befriedigt werden. Dreh- und Angelpunkt des Reformmodells sind infolgedessen die Unterhaltspflichten des Erblassers, die als Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.
Reinhard Zimmermann (Von (Autor)) ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Professor an der Bucerius Law School, Hamburg. Franz Bauer (Von (Autor)) is a Research Associate at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law, Hamburg. Martin Bialluch (Von (Autor)) ist Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Andreas Humm (Von (Autor)) Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Kapstadt; Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; Forschungsaufenthalte 2017 an der Stellenbosch University und 2019 an der University of Oxford; 2021 Promotion (Bucerius Law School); Referendariat am Landgericht Wiesbaden. Lisa-Kristin Klapdor (Von (Autor)) ist Wissenschaftliche Assistentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Ben Köhler (Von (Autor)) ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut fÿr auslÿndisches und internationales Privatrecht, Hamburg. Jan Peter Schmidt (Von (Autor)) ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg und Leiter des Kompetenzzentrums für die Anwendung ausländischen Rechts ebenda. Philipp Scholz (Von (Autor)) ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Denise Wiedemann (Von (Autor)) is a Research Fellow and Head of the Competence Center Latin America at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law, Hamburg.
Inhaltsangabe
1. Teil: Hintergrund A. Vorbemerkung B. Historisch-vergleichende Orientierung und Grundlagen 2. Teil: Der Reformvorschlag mit Kommentar A. Überblick B. Fortbestehen von Unterhaltsansprüchen trotz Tod des Verpflichteten C. Unterhaltsansprüche von Abkömmlingen und Verwandten der aufsteigenden Linie D. Unterhaltsansprüche verwitweter, getrenntlebender und geschiedener Ehegatten E. Erbenhaftung F. Streichung der Vorschriften des Pflichtteilsrechts G. Keine Deckelung des Anspruchs des Unterhaltsberechtigten H. Wechselwirkungen zwischen Unterhalts- und Sozialrecht Anhang:Die vorgeschlagenen Normen im Überblick
1. Teil: Hintergrund A. Vorbemerkung B. Historisch-vergleichende Orientierung und Grundlagen 2. Teil: Der Reformvorschlag mit Kommentar A. Überblick B. Fortbestehen von Unterhaltsansprüchen trotz Tod des Verpflichteten C. Unterhaltsansprüche von Abkömmlingen und Verwandten der aufsteigenden Linie D. Unterhaltsansprüche verwitweter, getrenntlebender und geschiedener Ehegatten E. Erbenhaftung F. Streichung der Vorschriften des Pflichtteilsrechts G. Keine Deckelung des Anspruchs des Unterhaltsberechtigten H. Wechselwirkungen zwischen Unterhalts- und Sozialrecht Anhang:Die vorgeschlagenen Normen im Überblick
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