Die Bedrohungssituation für Menschenrechte hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Stellte früher meist ein zu mächtiger Staat die Hauptgefahr für Menschenrechte dar, resultieren Probleme heute oft aus dessen Schwäche, z. B. in Bürgerkriegen. Dies hat zwei Auswirkungen: Zum einen erlebt das humanitäre Völkerrecht eine Renaissance, zum anderen sind es zunehmend nichtstaatliche Gebilde, welche für Rechtsverletzungen verantwortlich sind.
Dogmatisch wirft diese Konstellation verschiedenste Probleme auf: Menschenrechtliche Verpflichtungen mit unterschiedlichem Geltungsgrad überlappen sich mit solchen des humanitären Völkerrechts, staatliche Verpflichtungen verlangen vermehrt auch aktives Handeln, und in Folge der unterschiedlichen beteiligten Akteure lassen sich Lösungen oft nur unter Berücksichtigung der Regeln der Staatenverantwortlichkeit finden. Ziel des Autors ist es, aus diesem Gewirr anwendbarer Normen ein integrales Modell des Geltungsgrades, d. h. der Verpflichtungenaus Menschenrechten, zu entwickeln.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Dogmatisch wirft diese Konstellation verschiedenste Probleme auf: Menschenrechtliche Verpflichtungen mit unterschiedlichem Geltungsgrad überlappen sich mit solchen des humanitären Völkerrechts, staatliche Verpflichtungen verlangen vermehrt auch aktives Handeln, und in Folge der unterschiedlichen beteiligten Akteure lassen sich Lösungen oft nur unter Berücksichtigung der Regeln der Staatenverantwortlichkeit finden. Ziel des Autors ist es, aus diesem Gewirr anwendbarer Normen ein integrales Modell des Geltungsgrades, d. h. der Verpflichtungenaus Menschenrechten, zu entwickeln.
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»Die Schrift ist, was ihr wissenschaftliches Niveau angeht, von großer Gediegenheit. Sie zeigt eine Belesenheit und eine Vertrautheit mit dem Stoff, die gewiß nicht als alltauglich gelten können. In Bern ist sie als Dissertation angenommen worden, hat aber alle Qualitäten einer Habilitationsschrift. Künzli sollte nicht zugemutet werden, jetzt noch einmal eine Abhandlung zu schreiben, die einen ähnlichen Zeitaufwand erfordert wie die rezensierte Schrift. Seine Qualitäten als akademischer Wissenschaftler hat er jetzt schon zur Genüge dargetan.«
Univ.-Prof. Christian Tomuschat, in: Die Öffentliche Verwaltung, Heft 15/2003
Univ.-Prof. Christian Tomuschat, in: Die Öffentliche Verwaltung, Heft 15/2003







