Der Löwe-Rosenberg wurde 1879 von Ewald Löwe begründet und sodann fortgeführt von Werner Rosenberg. Er ist der älteste juristische Kommentar in deutscher Sprache.
Band 4 kommentiert die für die Praxis besonders bedeutsamen Regelungen der §§ 102 bis 111q StPO über die Durchsuchung, verdeckte Ermittlungen, die Errichtung von Kontrollstellen an öffentlichen Orten, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, die Beschlagnahme und den Vermögensarrest einschließlich der Verfahrensvorschriften sowie das Insolvenzverfahren.
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