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Studienarbeit aus dem Jahr 2025 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Rechtswissenschaftliche Fakultät In Iure-Arbeitsbereich Gender im Recht), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Seminararbeit werden die § 13 bis § 16 AGG inhaltlich dargestellt, ausgeführt und auf sich ergebene Probleme hingewiesen mit einem Ausblick auf die Forderungen im Rahmen des Unionsrechts und nationaler Antidiskriminierungsstellen, wie des ADS des Bundes oder auch des advd. Dabei werden die Schwerpunkte auf die §§ 13 und 15 AGG gelegt. Vorab werden…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2025 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Rechtswissenschaftliche Fakultät In Iure-Arbeitsbereich Gender im Recht), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Seminararbeit werden die § 13 bis § 16 AGG inhaltlich dargestellt, ausgeführt und auf sich ergebene Probleme hingewiesen mit einem Ausblick auf die Forderungen im Rahmen des Unionsrechts und nationaler Antidiskriminierungsstellen, wie des ADS des Bundes oder auch des advd. Dabei werden die Schwerpunkte auf die §§ 13 und 15 AGG gelegt. Vorab werden die einzelnen zur Disposition stehenden Paragrafen auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung und der vorhandenen Kommentierungen inhaltlich analysiert. Dann soll der Frage nachgegangen werden, ob die bestehenden Rechte der Beschäftigten nach den §§ 13 bis 16 AGG hinreichend und ausreichend bestimmt, mithin ausgestaltet sind, um sich gegen eines in § 1 AGG genannten Grundes wegen Benachteiligungen (Diskriminierung) als Beschäftigter*Beschäftigte gefühlt oder tatsächlich effektiv zur Wehr setzen zu können. Die §§ 13 bis 16 AGG, deren normative Ausgestaltung vorliegende Umsetzungsdefizite mit höherrangigem Recht sowie bestehende Schutzlücken, somit auch Rechtsprobleme, die sich aus der Lebenspraxis für Beschäftigte ergeben, sollen aufgezeigt und kritisch betrachtet werden. Dabei werden eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen, die im Rahmen der Seminararbeit nicht alle abschließend behandelt werden können. Es wird aber der Versuch unternommen, einen grundlegenden Einblick in die relevanten Fragestellungen, die sich hieraus ergeben, zu ermöglichen und am Ende ein Fazit zu ziehen, in dem auf mögliche Verbesserungsvorschläge verschiedener Gremien/Institutionen zusammengefasst eingegangen wird.

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