Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen sind vollständig wiedergegeben. Bei der Darstellung und Gewichtung legt der Großkommentar viel Wert auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit. Für die Neuauflage konnte wieder ein äußerst fachkundiges Herausgeber- und Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden.
Der Löwe-Rosenberg wurde 1879 von Ewald Löwe begründet und sodann fortgeführt von Werner Rosenberg. Er ist der älteste juristische Kommentar in deutscher Sprache.
Band 7 enthält die umfassende Kommentierung der Vorschriften zur Öffentlichen Klage (§§ 151 bis 157 StPO).
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