Die EU-Kommission hat 2007 erstmals eine Richtlinie zum Bodenschutz für alle EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt. In Deutschland gibt es bereits seit 1998 ein detailliertes Bodenschutzgesetz, das von vielen Politikern als ausreichend erachtet wird. Von einer Sperrminorität der Umweltminister Deutschlands, Frankreichs, Österreichs, Großbritanniens und der Niederlande wurde die EU-Richtlinie im Dezember 2007 aus grundsätzlichen Erwägungen heraus zurückgewiesen.
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