Dieser Widerspruch ist aufzulösen, indem die Gesetzestexte als Produkte einer sich immer mehr verfeinernden Wissenschaft zu sehen sind, die durch die sorgfältige Unterscheidung Resultate erzielt, die dem antiken oder modernen Nichtjuristen spontan nicht zugänglich sind. Betrachtet man die Quellen unter diesem Blickwinkel, zeigt sich, dass sie nicht Ausdruck einer veränderten Einstellung gegenüber dem Sklaven als Menschen, sondern lediglich Entwicklung eines von vornherein vorgegebenen Grundgedankens sind, nämlich dass ein Sklave Gegenstand im Vermögen seines Eigentümers ist.
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