Im Konzern können für den gesetzlich angeordneten Schutz der Gemeinwohlgüter mehrere Leitungsorgane auf den Ebenen der Mutter und der Töchter verantwortlich sein. Für diese Organe untersucht das Buch deren Verantwortlichkeit, unterschieden nach der jeweiligen Form der Konzernverbindung und der Rechtsform der Konzerntöchter, im Grundsatz und in ihrer konkreten Ausgestaltung im Allgemeinen sowie für den Fall, dass eine schutzpflichtige Konzerntochter bestimmte Schutzpflichten zu ihrer Erfüllung auf die Mutter übertragen hat. Eine solche Erfüllungsübernahme wirkt sich auf die Organpflichten aus und hat zivil- und aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
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