Bereits seit 1963 besteht ein Assoziierungsabkommen, das die Türkei auf die EU-Mitgliedschaft vorbereiten soll. Bedeutsam ist vor allem der Beschluss des Assoziationsrats ARB 1/80, der weitreichende Konsequenzen auf die fremden- und ausländerbeschäftigungsrechtlichen Rechte und Pflichten von türkischen Staatsangehörigen hat. Durch den Aufbau in Form eines Handbuchs und unter Berücksichtigung der aktuellen Literatur und Judikatur erhalten Rechtsanwälte, Fremdenbehörden sowie Beratungsstellen schnell und unkompliziert Antworten auf häufig gestellte fremdenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit türkischen Staatsangehörigen (z.B. Integrationsvereinbarung, Familiennachzug, Arbeiterkammerwahlen).
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