Neue Organe haben ihre Tätigkeit aufgenommen, eine große Zahl neuer zivilrechtlicher Beschäftigungsverhältnisse wurde begründet, Studienvorschriften wurden umgesetzt und erste Leistungsvereinbarungen für die Periode 2007-2009 inzwischen plangemäß abgeschlossen.
Insoweit ist der neue gesetzliche Rahmen heute mehr oder weniger gelebte universitäre Praxis.
Im vorliegenden Werk wird der Gang beider Berufungsverfahren dargestellt und einer Analyse auf Ungereimtheiten, Regelungsmankos und Verbesserungsmöglichkeiten unterzogen. Dabei wird unter Bedachtnahme auf konkrete praktische Problemlagen auch der Versuch unternommen, rechtspolitische Anregungen für den Universitätsrechts-Gesetzgeber zu geben. Relevante Bestimmungen und Materialen sowie universitätsautonome Regelungsquellen zu den Berufungsverfahren sind im Anhang abgedruckt.
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