Das Bio-Siegel ist das staatliche Erkennungszeichen für biologisch erzeugte landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel nach der EG-Öko-Verordnung (Nr. 2092/91). Es soll dem Verbraucher auf einen Blick die Unterscheidung zwischen Öko- und konventionell erzeugten Produkten ermöglichen. (1) Das Bio-Siegel ersetzt weder die Verbandszeichen der Öko-Anbauverbände wie z.B. Demeter oder Naturland, noch die Eigenmarken des Handels oder der Hersteller wie z.B. Alnatura oder Füllhorn. (2) , (4) Für alle Betriebe, die Öko-Produkte auf den Markt bringen wollen, herrschen strenge Kontrollen. Dies umfasst z.B. nicht nur Landwirte, sondern auch weiterverarbeitende Betriebe wie Molkereien und Bäckereien, aber auch Gaststätten. (8) , (9) , (10) Die deutschen Öko-Anbauverbände fordern eine grundsätzliche Überarbeitung der EG-Öko-Verordnung und eine Anhebung der EU-Standards, da die Richtlinien der deutschen Öko-Anbauverbände in verschiedenen Bereichen über den EU-Standards liegen. (7) , (11)
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