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Wie kann ein Gläubiger eine Forderung verwerten, die sich gegen ihn selbst richtet? Alexander Thomas Lamberty erarbeitet ein neues Verständnis zentraler Grundbegriffe und leistet damit einen Beitrag zur Klärung bislang wenig beachteter Konstellationen im Pfandrecht.
Wie kann ein Gläubiger eine Forderung verwerten, die sich gegen ihn selbst richtet? Alexander Thomas Lamberty erarbeitet ein neues Verständnis zentraler Grundbegriffe und leistet damit einen Beitrag zur Klärung bislang wenig beachteter Konstellationen im Pfandrecht.
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Autorenporträt
Geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier; Studium Master of Laws Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren (LL.M.) an der Hochschule Trier/Umweltcampus Birkenfeld; Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Koblenz; 2021 Zweites Juristisches Staatsexamen; Insolvenzverwalter einer Rechtsanwaltskanzlei in Trier; 2025 Promotion.
Inhaltsangabe
Einleitung A. Problemaufriss B. Gang der Untersuchung C. Terminologie 1 Das Pfandrecht an eigener Schuld in der Rechtsprechung A. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts B. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs C. Fazit 2 Historische Lehrmeinungen A. Zessionstheorie B. Theorie vom Recht am Recht C. Theorie der konstitutiven Sukzession D. Fazit 3 Die Zulässigkeit des Pfandrechts an eigener Schuld A. Die Rechtsnatur des Pfandrechts an einer Forderung B. Neuausrichtung der Fragestellung und Argumente C. Ergebnis 4 Die Anwendung materiell-rechtlicher Vorschriften A. Bestellung B. Ausübung C. Verfügungsmacht des Verpfänders Schluss
Einleitung A. Problemaufriss B. Gang der Untersuchung C. Terminologie 1 Das Pfandrecht an eigener Schuld in der Rechtsprechung A. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts B. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs C. Fazit 2 Historische Lehrmeinungen A. Zessionstheorie B. Theorie vom Recht am Recht C. Theorie der konstitutiven Sukzession D. Fazit 3 Die Zulässigkeit des Pfandrechts an eigener Schuld A. Die Rechtsnatur des Pfandrechts an einer Forderung B. Neuausrichtung der Fragestellung und Argumente C. Ergebnis 4 Die Anwendung materiell-rechtlicher Vorschriften A. Bestellung B. Ausübung C. Verfügungsmacht des Verpfänders Schluss
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