Die Autorin zeigt: Zwar könnte ein Tauschrecht die Wohnungsnot lindern, indem es Mietermobilität fördert, doch es stößt an nicht vertretbare rechtliche und praktische Grenzen. Historische Vorbilder (§§ 8 WMG, 30 MschG 1942) und internationale Vergleiche (Österreich § 13 öMRG, Schweden, Kap. 12 § 35 jdb) offenbaren Probleme: Von sozialer Ungerechtigkeit bis hin zu wirkungslosen - gar "toten" Regelungen. Vor allem aber steht ein solches Recht in Konflikt mit der Eigentums- und Vertragsfreiheit der Vermieter (Artt. 14 GG, 2 GG). Der Eingriff in jene Rechte ist nach Ansicht der Verf. verfassungsrechtlich (derzeit) nicht zu rechtfertigen.
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