Als "Verfassungsarbeiterin" ist die Polizei verpflichtet, in ihrem Handeln die Grundrechte zu wahren. Soweit ihr normativer Anspruch, ihre normative Bindung und die Erwartungen des Bürgers. Ihre Einsatzpraxis gegenüber den verschiedenen kulturellen Gruppen wird jedoch - durch verschiedene Ereignisse hervorgerufen - immer wieder in der medialen Öffentlichkeit und Politik kritisiert.¿
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