Mit der täterorientierten Sanktionierung stellen sich damit - angelehnt an den olympischen Wahlspruch 'citius, altius, fortius' - die folgenden schadens- bzw. regressrechtlichen sinnübertragenden Fragen: Kommt es zu einer (weiteren) zulässigen Verschiebung von schadensrechtlichen Prinzipien zu einer zivilrechtlichen Sanktionierung oder gar Privatstrafe? Ist es Aufgabe und Zweck des Schadensrechts, durch die Regressierung dem Sportprinzip 'schneller, höher, stärker' folgend, die Sicherheit im Stadion zu gewährleisten?
Thomas Savelsberg, Jahrgang 1984, studierte Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Er ist aktuell als Syndikusrechtsanwalt in Aachen tätig.
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