Obgleich das Schuldrecht ganz am Anfang der Ausbildung gelehrt wird, ist es doch keine einfache Materie. Gerade zur Gesamtschuld gibt es mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die man kennen sollte und deren Einzelheiten man in einer Prüfungsarbeit kaum aus dem Gesetz ableiten kann. Diese Behauptungen mancher Juristen, dass man alle Streitstände aus dem Gesetz entnehmen könne, halte ich nicht für zutreffend. Insofern ist eine komprimierte Darstellung erforderlich, die auch für Studierende brauchbar ist.
Von ganz besonderer Bedeutung gerade in der ersten Staatsprüfung ist die Störung der Gesamtschuld. Vielen Bearbeitern unterlaufen hier Fehler, wenn sie denn überhaupt erkannt haben, dass eine gestörte Gesamtschuld zu diskutieren ist. Dann sind häufig keine ausreichenden Kenntnisse der Problematik vorhanden oder die Bearbeiter wissen nicht, wie man die Diskussion in das Gutachten an der richtigen Stelle einbaut.
In den nachfolgenden Ausführungen werden die theoretischen Grundlagen der Gesamtschuld mit kleineren Beispielen verständlich erklärt und auch anhand von ausführlich im Gutachtenstil gelösten Übungsfällen vertieft. Dadurch wird - anders als in vielen anderen Darstellungen der Problematik - gewährleistet, dass der Leser sieht, wo man die entsprechenden Punkte in einem Gutachten erörtern muss. Allzu oft machen Studierende die Erfahrung, dass sie ihr theoretisches Wissen im Ernstfall nicht an der richtigen Stelle in der Klausur oder Hausarbeit behandeln. Des Weiteren sind zahlreiche Literaturangaben und Nachweise aus der Rechtsprechung angeführt, um ein Nachschlagen etwa für eine Hausarbeit zu erleichtern.
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